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Der kleine Lebensretter - die Rettungsgasse

RettungsgasseErste Hilfe-Tipps vom Bayerischen Roten Kreuz

Der kleine Lebensretter – Thema heute: die Rettungsgasse

Urlaubszeit ist Reisezeit und somit leider auch Unfallzeit. Um in Notfällen zu wissen, was zu tun ist, gibt es die Erste-Hilfe-Kurse des Roten Kreuzes. Viele Mitbürger nehmen als Führerscheinanwärter in ihrer Jugend einmal an einem Kurs teil. Ob sie Jahre später bei einem Notfall wirklich noch wüssten, was zu tun ist?

Das Rote Kreuz bieten deshalb als kleine „Gedächtnisstütze“ diesen Beitrag zur „Rettungsgasse“.

Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen. Bereits seit mehr als 30 Jahren besteht in Deutschland dieser Begriff und zeitgleich die gesetzliche Regelung im § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Seit Januar 2012 gilt diese Regelung auch in Österreich.

Scheinbar unbekannt ist, dass die Rettungsgasse nicht erst bei Bedarf gebildet werden muss, sondern bereits bei stockendem Verkehr einzuhalten ist!

Auch innerorts, bei ausgebauten Hauptverkehrsstraßen, wird ein Fahrzeug mit Wegerecht versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten (z. B. Stadtzentrum Rosenheim).

Wie ist eine Rettungsgasse zu bilden?

Autobahn/Schnellstraße – zwei Fahrstreifen

für eine Richtung: zwischen der linken und der rechten Richtungsfahrbahn

Autobahn/Schnellstraße – drei und mehr Fahrstreifen

für eine Richtung: zwischen der äußersten linken und der nächsten danebenliegenden Spur

Bedenken Sie, dass durch die Bildung der Rettungsgasse die Rettungskräfte im Schnitt 4 Minuten schneller und sicherer am Unfallort eintreffen. Das erhöht die Überlebenschance um etwa 40 %.

Beginnen Sie mit der Bildung der Rettungsgasse, dann erinnern sich auch andere Verkehrsteilnehmer wieder daran. Grundsätzliches Verhalten bei Annäherung eines Fahrzeuges mit Wegerecht:

• Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit

• Bekunden Sie (z. B. Blinker rechts), dass Sie das Einsatzfahrzeug bemerkt haben

• Suchen Sie sich zügig eine Ausweichstelle

o kein plötzliches Bremsen oder Stehenbleiben

o kein Halten in Kurven oder auf Kuppen

o keine hektischen Lenkbewegungen

Informationen zu den Terminen der Erste-Hilfe-Kurse des Roten Kreuzes erhalten

Sie unter 08031 3019-53 oder unter www.brk-rosenheim.de

 

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